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Hier finden Sie allgemeine Informationen zu der Rückkehr- und Reintegrationsunterstützung in Österreich, projektspezifische Informationen, sowie häufig gestellte Fragen (FAQ).

Genauere Informationen über das Unterstützungsangebot für die Rückkehrerinnen und Rückkehrer in ein bestimmtes Herkunftsland finden Sie hier.

Downloads

Zur freiwilligen Rückkehr allgemein

  • Fact Sheet Rückkehrhilfe
  • Flyer "Freiwillige Ausreise & Rückkehrhilfe"
  • Plakat "Rückkehrhilfe - Ein Neustart mit Perspektiven"
  • Infoblatt "Rückkehrhilfe und Rückkehrberatungsstellen"

Zur Reintegration

  • Infoblatt OFII
  • Infoblatt Reintegration Programm – Indien (Englisch und Hindi)
  • Infoblatt Reintegration Programm – Indien (Hindi und Punjabi)
  • Geschichten über Rückkehr und Reintegration
  • Broschüre Frontex JRS

FAQ

Die freiwillige Ausreise in den Herkunftsstaat ist grundsätzlich die bevorzugte Option zur zwangsweisen Rückführung nach einem rechtskräftigen negativen Asylbescheid oder fremdenrechtlichen Verfahren (Rückkehrentscheidung). Die Frist für die freiwillige Ausreise beträgt in der Regel 14 Tage ab Rechtskraft des Bescheides. Bei einer freiwilligen Ausreise kann die Person selbständig und ohne polizeiliche Begleitung aus Österreich ausreisen. Für die Vorbereitung und Durchführung der freiwilligen Ausreise kann Unterstützung in Anspruch genommen werden. Zur Unterstützung der freiwilligen Ausreise gibt es – in jedem Stadium des Verfahrens – verschiedene Leistungen, die unter Rückkehrhilfe zusammengefasst werden. Dazu zählt auch die individuelle Rückkehrberatung, bei der die Perspektiven der betroffenen Person abgeklärt werden und über Unterstützungsleistungen informiert wird.

Die im Rahmen der Rückkehrhilfe vorgesehenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Rückkehr der betroffenen Personen in ihren Herkunftsstaat vorzubereiten und die Wiedereingliederung zu erleichtern.

Die Mitarbeiter der Rückkehrberatungsstellen klären individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr und verschiedene Unterstützungsleistungen auf und leiten die notwendigen Vorbereitungsschritte in die Wege.

Anträge auf Rückkehrhilfe und Übernahme der Kosten (Heimreisekosten, Kosten für Dokumente) bzw. Aufnahme in ein spezielles Reintegrationsprojekt werden von den Rückkehrberatungsstellen an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl übermittelt und von dort nach bestimmten Kriterien bewilligt. In diesen Fällen spricht man von einer unterstützten freiwilligen Rückkehr.

Die Rückkehrhilfe enthält folgende Elemente (Unterstützungsleistungen):

  • Information und individuelle Beratung zur freiwilligen Rückkehr bei speziellen Rückkehrberatungsorganisationen
  • Unterstützung bei der Beschaffung der notwendigen Reisedokumente<
  • Reiseorganisation und Flugbuchung
  • Übernahme der Reisekosten
  • Medizinische Versorgung beim Transfer
  • Finanzielle Starthilfe („finanzielle Rückkehrhilfe“)
  • Anmeldung zur Aufnahme in ein spezielles Reintegrationsprogramm (für bestimmte Länder verfügbar).

Ja, für relevante Herkunftsländer kann zusätzlich – bei Erfüllung der Kriterien - individuelle Reintegrationsunterstützung beantragt werden. Diese soll die Rückkehrer bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland unterstützen und ihnen einen Neustart erleichtern. Neben der Beratung durch vor Ort tätige Partnerorganisationen, erfolgt die Unterstützung überwiegend durch Sachleistungen, wie zum Beispiel Waren für ein Unternehmen oder landwirtschaftliche Geräte. Oftmals werden Unternehmensgründungen in den Bereichen Handel (z.B. Elektronik), Handwerk (z.B. Tischlerei) oder Dienstleistung (z.B. Transport) gefördert. Mehr Informationen über die aktuellen Reintegrationsprogramme sind unter www.returnfromaustria.at abzurufen.

Das Beratungsangebot richtet sich sowohl an ausreisepflichtige Personen als auch an Asylwerber und Fremde im laufenden Verfahren. Einem Fremden kann in jedem Stadium seines Verfahrens Rückkehrberatung gewährt werden. Die Rückkehrberatungsstellen informieren umfassend, vertraulich und unverbindlich.

Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren oder fremdenrechtlichen Verfahren befinden und freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollen, können jederzeit und in jedem Verfahrensstadium eine Rückkehrberatung freiwillig in Anspruch nehmen.

In bestimmten Fällen ist ein Rückkehrberatungsgespräch verpflichtend vorgesehen. Wenn z.B. gegen einen Fremden eine Rückkehrentscheidung erlassen wird oder eine Person die Information erhält, dass der Asylantrag voraussichtlich zurückgewiesen oder abgewiesen wird. In diesen Fällen bekommt die betroffene Person eine Verfahrensanordnung ausgehändigt.

Die Rückkehrberatung in Österreich ist seit 1.1.2021 von der Bundesbetreuungs- und Unterstützungs-Agentur (BBU GmbH) angeboten (davor waren Nichtregierungsorganisationen Verein für Menschenrechte Österreich und Caritas Österreich für die Rückkehrberatung in Österreich zuständig). Es gibt Beratungsstellen in allen neun Bundesländern.

Es steht den Personen frei, an welche Rückkehrberatungsorganisation sie sich wenden. Im Falle einer verpflichteten Rückkehrberatung wird eine bestimmte Rückkehrberatungsorganisation genannt. Grundsätzlich ist jenes Bundesland zuständig, in dem der Asylwerber, Fremde bzw. Ausreisepflichtige wohnt.

Darüber hinaus findet Rückkehrvorberatung auch für Personen in Schub- oder Strafhaft statt.

Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützungsleistungen bzw. Übernahme der Kosten. Außerdem können die finanziellen Leistungen grundsätzlich pro Person nur einmalig in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen zur freiwilligen Ausreise und Rückkehrhilfe sind in mehreren Sprachen unter www.returnfromaustria.at abrufbar.